Data Sharing Agreements
Data Sharing Agreements
Für eine Organisation dient ein Data Sharing Agreement für die gemeinsame Nutzung von Daten als formelle Vereinbarung zwischen ihrer Organisation und einer anderen Einheit, z. B. einem Partner, Lieferanten oder Kunden, über die gemeinsame Nutzung von Daten. In der Vereinbarung werden der Zweck der gemeinsamen Datennutzung, die Arten der gemeinsam zu nutzenden Daten sowie die Zuständigkeiten und Pflichten der einzelnen Parteien festgelegt.
Durch ein Data Sharing Agreement für die gemeinsame Nutzung von Daten können Unternehmen das Vertrauen fördern, Risiken mindern und die Einhaltung von Gesetzen bei der gemeinsamen Nutzung sensibler oder geschützter Informationen mit anderen Organisationen sicherstellen. Sie bietet einen Rahmen für die Datenverwaltung, den Schutz und den verantwortungsvollen Umgang mit Daten während des gesamten Datenaustauschprozesses.
Hier sind einige wichtige Aspekte eines Data Sharing Agreements für die gemeinsame Nutzung von Daten:
Zweck und Umfang
In einem Data Sharing Agreement sollten Zweck und Umfang der gemeinsamen Datennutzung eindeutig festgelegt werden. Sie sollte angeben, warum die Daten gemeinsam genutzt werden, wie sie verwendet werden und welche Beschränkungen es für die Nutzung gibt.
Datentypen und Format
In der Vereinbarung sollten die spezifischen Arten von Daten genannt werden, die gemeinsam genutzt werden sollen, z. B. Kundeninformationen, Verkaufsdaten oder Forschungsergebnisse. Sie sollte auch das Format festlegen, in dem die Daten gemeinsam genutzt werden, um Kompatibilität und Nutzbarkeit für beide Parteien zu gewährleisten.
Schutz und Sicherheit von Daten
Die Datensicherheit ist bei jeder Vereinbarung über die gemeinsame Nutzung von Daten entscheidend. Die Vereinbarung sollte Bestimmungen zum Schutz der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der gemeinsam genutzten Daten enthalten. Dies kann die Festlegung von Sicherheitsmassnahmen, Verschlüsselungsprotokollen, Zugangskontrollen und Verfahren zur Benachrichtigung bei Datenverletzungen beinhalten.
Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Es muss unbedingt sichergestellt werden, dass die gemeinsamen Datennutzungsaktivitäten den einschlägigen Gesetzen und Vorschriften entsprechen, z. B. den Gesetzen zum Datenschutz und zum Schutz der Privatsphäre. In der Vereinbarung sollten die rechtlichen Verpflichtungen jeder Partei dargelegt und festgelegt werden, wie sie mit den Compliance-Anforderungen umgehen werden.
Rechte und Eigentum
In einem Data Sharing Agreement sollten die Eigentumsrechte und die Rechte am geistigen Eigentum im Zusammenhang mit den gemeinsam genutzten Daten geregelt werden. Es sollte geklärt werden, wer das Eigentum an den Daten behält, ob Lizenzen oder Genehmigungen erteilt werden und welche Beschränkungen für die Datennutzung oder die Weitergabe an Dritte bestehen.
Aufbewahrung und Löschung von Daten
In einem Data Sharing Agreement sollte festgelegt werden, wie lange die gemeinsam genutzten Daten aufbewahrt werden und welche Verfahren für ihre Löschung oder Rückgabe gelten, wenn der Zweck der gemeinsamen Nutzung erfüllt ist oder die Vereinbarung ausläuft.
Haftungen und Entschädigungen
In einem Data Sharing Agreement sollten die Zuständigkeiten und die Haftung zwischen den Parteien für den Fall von Datenverstössen, Datenmissbrauch oder anderen rechtlichen Konsequenzen, die sich aus der Vereinbarung über die gemeinsame Nutzung von Daten ergeben, festgelegt werden. Sie kann Bestimmungen über Entschädigung und Streitbeilegungsmechanismen enthalten.